Wer sich Gedanken über die Aufteilung eines in seinem Eigentum stehenden Grundstücks (Baugrundstück, Ackerland usw.) macht, soll die folgenden Aspekte in Betracht nehmen und die folgenden Schritte tun, dass das betreffende Grundstück aufgeteilt werden kann.
Als erster Schritt des umgangssprachlich oft als Grundstücksteilung bezeichnete Verfahrens sollen die Eigentumsverhältnisse des Grundstückes, sowie die Fläche der bestehenden und zustande gekommenen Grundstücke (in Quadratmeter) klargestellt werden. Wir müssen uns auch für den Zweck des aufzuteilenden Grundstücks und für die darauf befindlichen Gebäude entscheiden. Darüber hinaus hat es zu bestimmen, ob die neuen Grundstücke, die aus der Aufteilung hervorgehen, durch eine separate Straße oder einen Privatweg direkt mit einem Kraftfahrzeug befahren werden können. Wenn die durch die Aufteilung entstehenden Grundstücke keine solche Verbindung haben, muss eine solche Verbindung für das betreffende Grundstück ausgestaltet werden. Die Fläche der Straße oder der private Straßenverbindung muss mindestens 3 Meter breit und darf höchstens 50 Meter lang sein.
Im nächsten Schritt ist es zu prüfen, ob die betreffenden baurechtlichen Vorschriften, insbesondere die örtlichen Bauvorschriften, eine Unterteilung der Grundstücke nach der Fläche, der Bebauung, der Art der Nutzung sowie der Lage und den sonstigen Merkmalen der Gebäude auf den Grundstücken ermöglichen.
Wenn die Grundstückaufteilung nach den Vorschriften möglich ist, muss ein Landvermesser oder ein im Vermessungs- und Kartographiebereich qualifizierter Fachmann eine Landkarte über die Grundstückaufteilung (Änderungszeichnung) anfertigen, die von der Grundbuchbehörde genehmigt werden muss. Bei der Erstellung der Änderungszeichnung muss der Fachmann natürlich auch die Konformität des aufzuteilenden Grundstücks mit den in den vorherigen Absätzen beschriebenen Kriterien prüfen. Außerdem muss der Fachmann einen Lageplan für die neuen Grundstücke die durch die Aufteilung entstehen, erstellen.
Darüber hinaus – abhängig von der Aufteilungsmethode des Grundstückes – kann es außerdem erforderlich sein, die schriftliche Zustimmung der Berechtigten der Belastungen, die im Teil III des Eigentumsblattes des aufzuteilenden Grundstücks eingetragenen sind (z. B. der öffentliche Dienstleister als Berechtigter des Leitungsrechts) zu erwerben.
Wenn die von dem Grundbuchamt genehmigte Änderungszeichnung, die schriftlichen Zustimmungen der möglichen Berechtigten, der Lageplan und die andere erforderliche Unterlagen zur Verfügung stehen, kann das Grundstückaufteilungsverfahren für die Aufteilung des Grundstücks eingeleitet werden, und nach dessen erfolgreichem Abschluss können die durch die Aufteilung entstandenen neuen Grundstücke als separate Immobilien in das Grundbuch eingetragen werden.
BALÁZS & KOVÁTSITS Rechtsanwaltskanzlei