Notiz zu den im Ungarischen Amtsblatt veröffentlichten Rechtsvorschriften

 

Regierungsverordnung Nr. 561/2022 (XII. 23.)

über die abweichende Anwendung bestimmter Vorschriften in Notfallzeiten, die zum wirtschaftlichen Schutz von Wirtschaftsunternehmen in Ungarn erforderlich sind

 

Die Verordnung leitet den Begriff der strategischen Gesellschaft ein (eine strategische Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine private oder öffentliche Aktiengesellschaft oder eine Hochschuleinrichtung als juristische Person mit Sitz in Ungarn, deren Haupttätigkeit oder weiterer Tätigkeitsbereich einem Sektor von strategischer Bedeutung gehört, so insbesondere in den Energie-, Verkehrs-, Kommunikationssektor oder in einen in einer EU-Verordnung definierten strategischen Sektor). In Notfallzeiten müssen diese Gesellschaften gewisse Transaktionen (Übertragung von Anteilen, Kapitalerhöhung usw.), die bestimmte Wertgrenzen überschreiten, dem Wirtschaftsminister melden. Die Verordnung legt die Regeln dieses Verfahrens detailliert fest.

 

Erlass Nr. 23/2022 (XII. 28.) des führenden Ministers des Ministerpräsidentenamtes zur Änderung des Erlasses Nr. 109/1999 (XII. 29.) des Agrarministeriums über die Durchführung des Gesetzes CXLI von 1997 über den Immobilienkataster

 

Der Erlass enthält vorwiegend Änderungen von Begriffen und Definitionen (z.B. „Leitungsrecht, Wasserleitung” wird durch „Leitungsrecht, Eisenbahnnutzungsrecht, Wasserleitung” ersetzt).

 

BALÁZS & KOVÁTSITS Rechtsanwaltskanzlei